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Ohne Autoversicherung unterwegs

Wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz muss sich ein 52jähriger Mann aus dem Altlandkreis Wolfratshausen nach einer Polizeikontrolle verantworten.
Der 52jährige aus Icking, war mit seinem BMW von Murnauer Schleierfahndern an
der Raststätte Höhenrain-West angehalten und kontrolliert worden. Die Überprüfung
im Fahndungscomputer ergab, dass für den Pkw bereits seit Sommer 2017 kein
Versicherungsschutz mehr bestand. Darauf wurde der weitere Betrieb des Pkw
untersagt und auf der Raststätte abgestellt. Die Kennzeichen wurden sichergestellt.
Weiterfahren darf der Mann mit dem Pkw erst, wenn er eine neue
Versicherungsbestätigung vorlegt. Daneben muss er mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.

Polizeiinspektion Fahndung Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 06.12.2017


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