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Reh auf der Fahrbahn liegen gelassen

Am Samstag, den 09.09.2017 gegen 04:45 Uhr kollidierte eine 20jährige Tutzingerin mit ihrem Pkw, Seat Ibiza, mit einem auf der B2 liegendem toten Reh. Der dadurch entstehende Frontschaden wird auf ca. 1.000.- € beziffert.
Offensichtlich hatte ein bisher noch unbekannter Verkehrsteilnehmer vorher das Reh
überfahren und auf der Fahrbahn liegen gelassen, ohne die Polizei oder den zuständigen Revierinhaber zu verständigen. Die Polizeiinspektion Weilheim ermittelt nun diesbezüglich gegen den Unbekannten Unfallverursacher wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Mit einer Strafandrohung bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe ist
das bewusste liegenlassen eines Hindernisses auf der Fahrbahn nach einem Wildunfall im Übrigen kein Kavaliersdelikt. Darüber hinaus besteht zudem die Möglichkeit es Entzuges der Fahrerlaubnis.

Polizei Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 10.09.2017


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