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Auto kaufen oder Haftbefehl bezahlen

Diese Frage hatte ein 55-jähriger rumänischer Staatsangehöriger aus dem Raum Augsburg für sich eigentlich bereits beantwortet, es kam jedoch anders als geplant. Schleierfahndern der Grenzpolizeiinspektion Murnau fiel am Samstag 05.10.2019 gegen Mittag ein VW mit Augsburger Kennzeichen auf, als dieser auf der Autobahn 95 von Schäftlarn in Richtung Süden unterwegs war. An der Rastanlage Höhenrain wurde das Fahrzeug ausgeleitet und kontrolliert. Es stellte sich schnell heraus, dass der Beifahrer mit Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde. Der Rumäne beabsichtigte, in Berg ein gebrauchtes Fahrzeug zu kaufen. Nach Bekanntgabe des Haftbefehls entschied sich der Gesuchte schließlich auf den Kauf des PKW zu verzichten und mit dem eingesparten Geld besser die Strafe zu bezahlen und somit die Haft abzuwenden. Vermutlich wurde der Rumäne durch die Kontrolle vor einer weiteren Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bewahrt, denn wer hätte das neu erworbene Fahrzeug sonst nach Hause gefahren?

Polizei Starnberg | Bei uns veröffentlicht am 07.10.2019


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