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Fahrfehler führt zu Frontalzusammenstoß

Glück im Unglück hatte sowohl die 62-jährige Wolfratshauserin, die mit ihrem Renault den Unfall verursachte, als auch der 42-jährige Unfallgegner aus Seeshaupt, der mit seinem VW Sharan fuhr.
Die Wolfratshauserin war am Sonntag, den 17.06.2018, gegen 13.10 Uhr, von der A
95 kommend in Richtung St. Heinrich auf der Staatsstraße 2064 unterwegs, bog
nach links in Richtung Seeshaupt ab und war aufgrund eines Fahrfehlers auf die
Gegenfahrbahn geraten. Der Seeshaupter, der ihr entgegenkam, hatte keine Chance
auszuweichen, sodass es zum Frontalzusammenstoß der beiden Pkw kam.
Glücklicherweise blieben die Fahrer der beiden Pkw unverletzt. Der Gesamtschaden
an beiden Fahrzeugen beträgt etwa 4.000 Euro. Der erheblich beschädigte Pkw der
Wolfratshauserin musste abgeschleppt werden. Um ausgetretene
Betriebsflüssigkeiten kümmerte sich die Freiwillige Feuerwehr St. Heinrich.
Die Wolfratshauserin erwartet nun ein Bußgeld.

Polizei Wolfratshausen | Bei uns veröffentlicht am 18.06.2018


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