Zu geringer Sicherheitsabstand
Eine 44-jährige Kraillingerin überholte am Montagnachmittag, den 15.10.2017, zwei Fahrradfahrer auf der Forst-Kasten-Straße in Krailling. Aufgrund des ungenügenden seitlichen Sicherheitsabstandes der Kraillingerin kam der
61-jährige Gräfelfinger mit seinem Fahrrad zu Sturz. Obwohl dieser einen Fahrradhelm trug, wurde er verletzt und musste zur weiteren Abklärung ins Klinikum Großhadern transportiert werden. Ohne Helm hätte dieser Unfall
sicher deutlich schwerere Folgen für den Radfahrer gehabt.
Der Abstand beim Überholen von Fahrradfahrern sollte mindestens 1,50 Meter betragen, um eine Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann.
Polizei Planegg | Bei uns veröffentlicht am 17.10.2017
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