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Pöcking - „Unbegleitetes“ Fahren ab 17 Jahre

In der Nacht vom 15. auf den 16.Mai wurde ein 17 jähriger Pöckinger einer Verkehrskontrolle unterzogen. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer die Erlaubnis für das sogenannte „Begleitende Fahren ab 17 Jahre“ hatte. Hierbei darf bereits ein 17 jähriger Fahranfänger in Begleitung einer eingetragenen Person einen Pkw führen. Da er aber im Ortsbereich Pöcking allein unterwegs war, muss er nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Polizei Starnberg | Bei uns veröffentlicht am 18.05.2008


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