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Schondorf

Trunkenheitsfahrt

Bei einem 41-jährigen Pkw-Fahrer aus Polen wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle Alkoholgeruch festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Alkomattest ergab eine Atemalkoholkonzentration über der gesetzlich erlaubten Promillegrenze. Da der Pole keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, mußte er die zu erwartende empfindliche Geldbuße in bar bezahlen (Sicherheitsleistung).

Polizei Diessen | Bei uns veröffentlicht am 02.10.2009


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