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Utting

Zusammenstoß auf dem Ammersee zwischen einem Fahrgastschiff und einem Katamaran mit einer Leichtverletzten:

Am 14.07.2013 gegen 16.30 Uhr kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Fahrgastschiff der Ammerseeschifffahrt und einem Segel-Katamaran.

Der 51-jährige Kapitän des Fahrgastschiffes befand sich mit dem Fahrgastschiff "Utting" auf dem Weg von Stegen in Richtung Schondorf a. A., als er in einiger Entfernung vor sich einen Segelkatamaran auf seiner Fahrtroute feststellte.

Auf den langgezogenen Warnton des Fahrgastschiffes hin versuchte der 53-jährige Bootsführer des Katamarans noch, sein Boot aus der Fahrspur des Passagierschiffes zu manövrieren, was ihm wegen des schwachen Windes nicht rechtzeitig gelang.



Parallel dazu versuchte der Kapitän das Fahrgastschiff abzubremsen und rechtzeitig zum Stehen zu kommen, da ein Ausweichmanöver wegen der Nähe weiterer Freizeit-Boote zum Fahrgastschiff ohne deren Gefährdung nicht möglich gewesen wäre.

Das Bremsmanöver gelang dem Kapitän jedoch nicht bis zum Stillstand, so daß die "Utting" mit leichter Restfahrt gegen den Katamaran prallte.

Das Segelboot wurde hierdurch teilweise unter Wasser gedrückt und kippte letztlich um.



Glücklicherweise zog sich von den drei an Bord des Katamaran befindlichen Personen nur eine 35-jährige Mitfahrerin aus Augsburg leichte Verletzungen zu, die von der Wasserwacht erstversorgt wurden.

Die Frau wurde vorsorglich zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht, konnte aber kurz darauf wieder entlassen werden.

An Bord des Passagierschiffes kam es zu keinen Verletzungen.

Lediglich am Katamaran entstand ein Sachschaden von etwa 700€.



Die Wasserschutzpolizei Dießen a. A. hat wegen dieses Vorfalls Ermittlungen gegen beide Bootsführer eingeleitet, eine Alkoholüberprüfung bei beiden verlief negativ.



In diesem Zusammenhang bittet die Wasserschutzpolizei alle Wassersportler, sich auch bei scheinbar guten Bedingungen der Gefahren auf dem See bewußt zu sein und einen ausreichenden Abstand gerade zu den großen und teils schwer manövrierbaren Schiffen der Linienschiffahrt einzuhalten, die im übrigen Vorrang vor allen übrigen Wasserfahrzeugen genießen.

Polizei Diessen | Bei uns veröffentlicht am 15.07.2013


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